Tetanus Impfung
Equine Influenza, Seuchenhafter Husten des Pferdes, Hoppegartener Husten, Pferdegrippe, Newmarket Cough
Laut Leistungsprüfungsordnung (LPO) 2008 sind gewisse Impfintervalle für Turnierpferde Pflicht, sollten allerdings auch unbedingt bei Freizeitpferden eingehalten werden, denn nur so ist ein größtmöglicher Schutz gegen Influenzaviren gegeben.
Als Erreger der equinen Influenza stellen sich zwei unterschiedliche Serotypen beim Pferd dar. „Influenza A-equi 1“ (H7N7) ist relativ stabil und verursachte in den letzten Jahren in Europa keine Infektion mehr. „Influenza A-equi 2“ (H3N8) hingegen spielt bei Infektionen in Europa eine übergeordnete Rolle (Europäischer Typ (Newmarket/2/93)).
Die Infektion mit dem Virus erfolgt hauptsächlich als Tröpfcheninfektion über die Atemwege (z.B. hustende Pferde). Die Inkubationszeit (Zeitspanne zwischen Infektion und erstem Auftreten der Symptome) liegt zwischen ein und drei Tagen. Das Virus zeichnet sich durch eine überaus rasche Ausbreitung im gesamten Bestand aus.
Die Symptome reichen von hohem Fieber, starker Rötung der Nasenschleimhäute und Konjunktiven, serösem (wässrigem) Nasen- und Augenausfluss bis hin zu hohlem, trockenem, schmerzhaftem Husten. Bei strenger Ruhe erfolgt eine komplikationslose Abheilung innerhalb 1-2 Wochen. Als Komplikation können allerdings bakterielle Sekundärinfektion auftreten, die sich durch wechselnde Fieberschübe, eitrigem Nasenausfluss, Bronchopneumonie (Lungenentzündung) mit zum Teil chronischem Verlauf (s. Dämpfigkeit) auszeichnen können.
Eine gesicherte Diagnose erfolgt nur durch Nachweis des Erregers im Labor. Sollte bei einem Pferd der Verdacht einer Influenza bestehen, muss der Patient zunächst strengste Ruhe einhalten. Eine antibakterielle Therapie, vor allem zum Schutz vor bakteriellen Sekundärinfektionen, sollte vom Tierarzt eingeleitet werden.
Als Prophylaxe sind Impfstoffe mit den aktuellen Varianten des jeweils kursierenden Feldstammes auf dem Markt (s. verschiedene Subtypen).
Mutterstuten sollten regelmäßig gegen Influenza geimpft sein, damit sie den Fohlen über die Kolostralmilch den notwendigen Schutz (Antikörper) bieten können. Fohlen sollten allerdings nicht zu früh geimpft werden, da ansonsten Kolostral-antikörper die aktive Immunisierung durch zu frühe Impfung stören könnten (nicht vor 6. Lebensmonat (besser 8. Lebensmonat) impfen). Fohlen aus nicht geimpften Mutterstuten sollten die Ausnahme bleiben. Im Falle dessen ist eine Impfung gegen Ende des 4. Lebensmonats notwendig.